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Richtlinie für Schirmherrschaften durch die OeGHO

Die Österreichische Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (OeGHO) kann Schirmherrschaften für Veranstaltungen übernehmen, die von Mitgliedern der Gesellschaft wissenschaftlich geleitet werden oder an denen Mitglieder der Gesellschaft maßgeblich wissenschaftlich beteiligt sind. Die Vergabe einer Schirmherrschaft ist sinngemäß nur für Veranstaltungen möglich, die nicht von der OeGHO selbst (mit-)veranstaltet oder durchgeführt werden.

Voraussetzungen für die Vergabe der Schirmherrschaft

1. Inhaltliche Qualität der Veranstaltung

Die Qualität bemisst sich an der thematischen Ausrichtung der Beiträge und an die Qualifikation und am Renommee der Personen, die die inhaltliche Leitung der Veranstaltung innehaben und für die Veranstaltung aktiv sind.

2. Unabhängige wissenschaftliche Leitung

Das Programm der Veranstaltung wird durch eine inhaltlich unabhängige wissenschaftliche Leitung und/oder ein entsprechendes wissenschaftliches Komitee bestimmt.

3. Objektivität und Freiheit von fremdbestimmten Interessen

Veranstaltungen, die von einer einzelnen pharmazeutischen, medizintechnischen oder Diagnostika-Firma inhaltlich und/oder wirtschaftlich getragen werden, können grundsätzlich keine Schirmherrschaft der OeGHO erhalten.

4. Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte

Die wissenschaftliche Leitung von Veranstaltungen unter der Schirmherrschaft der OeGHO verpflichtet sich zur Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte.

Es muss eindeutig definiert sein, welche natürliche oder juristische Person als Veranstalter für die Veranstaltung verantwortlich ist. Der Veranstalter ist insbesondere bei Vorliegen von Sponsoring durch Firmen oder Personen für die Einhaltung des Dokumentations- und Transparenzprinzips verantwortlich.

 

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