OeGHO - Förderpreis Hämatologie
Personenbezogener Förderungspreis
1 × EUR 15.000,-
Zielgruppe:
Zur Einreichung sind alle in Österreich auf dem Gebiet der Hämatologie und Medizinischen Onkologie tätigen Ärzt*innen und Wissenschafter*innen bis zum abgeschlossenen 40. Lebensjahr (Kinderbetreuungszeiten werden vom Alter bei Antragstellung abgezogen) berechtigt, die seit mindestens sechs Monaten Mitglieder der OeGHO sind und aus klinischen oder experimentellen Forschungsgruppen mit den Schwerpunkten Hämatologie und/oder internistische Onkologie kommen.
Zielsetzung:
Förderung der akademischen wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Hämatologie, Aneignung bzw. Entwicklung von neuen Methoden und Techniken sowie Erzielen von neuen Forschungsergebnissen durch Mitarbeit in einer entsprechenden Forschungseinrichtung.
Höhe des Stipendiums:
EUR 15.000,-
Antragstellung:
Der Antrag soll enthalten: Titel, Zielstellung, Rationale, Arbeits- und Zeitplan,ggf. vorliegende preliminäre Daten und Publikationen, Kostenaufstellung.
Antragsteller*innen von bereits bewilligten Projekten sind verpflichtet, die OeGHO über die Einreichung desselben Antrages bei einer anderen Förderstelle zu unterrichten. Wird ein solcher Antrag durch eine andere Stelle genehmigt, so behält sich die OeGHO das Recht vor, eine gegebene Finanzierungszusage zurückzuziehen, wenn sich diese mit einer Finanzierung von anderer Seite überschneidet.
Weiteres ist eine schriftliche Zusage der Leitung der Klinischen Abteilung oder Forschungseinrichtung zu inkludieren, aus der hervorgeht, dass das eingereichte Projekt in dieser Form durchgeführt werden kann.
Es können nur geplante und nicht bereits begonnene Forschungsvorhaben eingereicht werden.
Abgabe:
Die Abgabe muss bis einschließlich So., 14. April 2024 erfolgen.
Die Anträge sind in elektronischer Form (Word-Format + pdf-Format) an die Geschäftsstelle der Österreichischen Gesellschaft für Hämatologie & Medizinische Onkologie, Judengasse 11/6, 1010 Wien, office@oegho.at, z.H. Hr. Walter Voitl-Bliem, MBA, zu schicken.
Vergabe:
Die Vergabe erfolgt einmal jährlich durch den Vorstand der OeGHO nach wissenschaftlicher Bewertung durch zwei unabhängige Gutachter. Die Einreichungen werden für die Begutachtung anonymisiert. Bei Vorliegen mehrerer qualitativ gleichwertiger Einreichungen entscheidet der Vorstand der OeGHO, welches Projekt gefördert wird.
Bitte beachten Sie, dass an eine Person jeweils nur eine Forschungsförderung der OeGHO im Kalenderjahr vergeben werden kann. Die Entscheidung über die Vergaben trifft der Vorstand der OeGHO. Er ist dabei nicht zwingend an die Ergebnisse der Begutachtungen gebunden.
Der Preis wird mit freundlicher Unterstützung von AbbVie vergeben.
Berichterstattung:
Ein Bericht über die wissenschaftliche Arbeit muss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der durchgeführten Forschungsarbeiten schriftlich an die Geschäftsstelle der OeGHO erfolgen. Sollte der/die Antragsteller*in keinen Abschlussbericht übermitteln, ist das Forschungsgeld zur Gänze an die OeGHO zu retournieren.
Wissenschaftliche Publikationen in jeder Form müssen folgende Erklärung (Acknowledgement)enthalten:
„This research was supported in part by a research grant of the Austrian Society of Hematology and Medical Oncology.